--- date: 2026-05-06T12:13:59.939Z category: loc/bayern aiTextLevel: "0" webmentionResults: sent: 0 failed: 0 skipped: 0 details: sent: [] failed: [] skipped: [] timestamp: 2026-05-06T12:14:54.095Z webmentionSent: true syndication: - https://bsky.app/profile/did:plc:g4utqyolpyb5zpwwodmm3hht/post/3ml6okda57y2k - https://svemagie.net/notes/90539/ updated: 2026-05-06T12:21:42.738Z mpUrl: https://svemagie.net/notes/90539/ permalink: /notes/90539/ --- > Ab dem Schuljahr 2026/2027 müssen bei festlichen Schulveranstaltungen zur Verleihung von Abschlusszeugnissen immer die Bayernhymne und mindestens eine weitere Hymne (deutsche Nationalhymne und/oder Europahymne) in würdig-feierlicher Weise in den Festakt integriert werden > Eine Mitsingpflicht bestehe nicht. Aber: »Durch das Aushändigen von Textblättern soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Abschlussfeier jedoch ein textsicheres Mitsingen ermöglicht werden. > Auf die Einhaltung des § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole) ist zu achten«, mahnt das Ministerium. »Offensichtlich befürchtet das Ministerium, dass die staatlich verordnete Singstunde nicht von allen so bierernst genommen wird wie gewünscht und schwenkt schon mal vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches IM Bratwurschd überwacht die angemessene würdevoll-feierliche Art persönlich und meldet dem Ministerium ordnungsgemäßen Vollzug. https://www.spiegel.de/panorama/bildung/bayern-hymnenpflicht-bei-abschlussfeiern-an-schulen-kommt-zum-naechsten-schuljahr-a-d303cbfe-58fe-4bbf-bc26-9dcbeede8ef8